Zuletzt aktualisiert am 16.08.2023

Wo kommt das Covid-Zertifikat zum Einsatz?

Der Betrieb des gesamten Schweizer Zertifikatssystems wird am 1. September 2023 definitiv eingestellt (Medienmitteilung vom 16. August 2023). Ab dem 1. September 2023 können keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden. Auch die «COVID Certificate»-App und die «COVID Certificate Check»-App werden nicht mehr weiterentwickelt und aus den App Stores entfernt.

Bereits vorhandene Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind nur lokal gespeichert. Sie können deshalb in eingeschränkter Form auch nach Einstellung des Zertifikatsystems in der App angezeigt werden. Mehr zu der Anzeige in der App lesen Sie in der FAQ «Was passiert mit der «COVID Certificate»-App». Alle anderen Funktionen der App werden ab dem 1. September 2023 nicht mehr verfügbar sein.

Falls Sie Ihre Zertifikate ausschliesslich in der App aufbewahren, wird empfohlen, sie bis zum 31. August 2023 als PDF zu exportieren und ausserhalb der App aufzubewahren, z. B. im elektronischen Patientendossier. Danach können Sie die App löschen, wenn Sie dies wünschen. Beachten Sie, dass ein PDF-Export ab dem 1. September 2023 nicht mehr möglich sein wird.

Wie Sie Ihre Zertifikate aus der App exportieren sowie weitere Informationen zur Betriebseinstellung erfahren Sie in den FAQ.

Das EU-kompatible Covid-Zertifikat der Schweiz soll den Zugang zu zertifikatspflichtigen Bereichen ermöglichen und das Reisen erleichtern. Ein Schweizer Covid-Zertifikat bedeutet keine Garantie für die Einreise in diese Länder. Jedes Land bestimmt seine eigenen Einreiseregelungen und hat die Hoheit, sie je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage laufend anzupassen.

Beachten Sie, dass bei der Einreise ins Zielland sowie bei der Verwendung des Covid-Zertifikats im Zielland nicht die Schweizer Gültigkeitsregeln relevant sind, sondern die Gültigkeitsregeln Ihres Ziellandes. Deshalb sollten Sie sich vor jeder Reise über die Einreisebestimmung auf der offiziellen Webseite des Ziellands informieren.

Reisen mit dem Covid-Zertifikat: Einreise in andere Länder und Regionen

Für Reisen ins Ausland zeigt unsere Checkliste auf, was vor, während und nach der Reise beachtet werden muss und liefert wichtige Informationen zum Reisen mit dem Covid-Zertifikat.

Das Schweizer Covid-Zertifikat ist mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU (EU DCC) kompatibel und kann im gegenseitigen Reiseverkehr mit den am EU DCC-System teilnehmenden Staaten genutzt werden. Aktuell sind neben den EU/EFTA-Staaten die folgenden Staaten und Regionen Teil des EU DCC-Raumes:

  • Albanien
  • Andorra
  • Armenien
  • Bahrain
  • Benin
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Färöer Inseln
  • Georgien
  • Heiliger Stuhl
  • Indonesien
  • Israel
  • Jordanien
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Libanon
  • Madagaskar
  • Malaysia
  • Marokko
  • Moldova
  • Monaco
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Peru
  • Philippinen
  • Republik Korea
  • San Marino
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Taiwan (Chinesisches Taipei)
  • Thailand
  • Togo
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Uruguay
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vietnam

Ein Schweizer Covid-Zertifikat bietet aber keine Garantie für die Einreise in andere Länder und Regionen. Diese bestimmen ihre eigenen Einreiseregelungen und haben die Hoheit, sie je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage laufend anzupassen.

Entsprechend ist es wie bis anhin möglich, dass in gewissen Ländern und Regionen andere Einreiseregeln gelten als in der Schweiz. Des Weiteren ist es möglich, dass in manchen Staaten ein ausländisches Covid-Zertifikat vor oder bei der Einreise in ein lokales umgewandelt werden muss. In einigen Staaten werden zudem nicht alle Zertifikatsarten akzeptiert (z.B. Zertifikat für genesene Personen). Deshalb sollten Sie sich vor jeder Reise auf der offiziellen Website der Behörden Ihrer Zieldestination über die geltenden Bestimmungen informieren.

Für Reisen in EU-/EFTA-Länder kann folgende Website einen ersten Überblick über die Bestimmungen der einzelnen Länder bieten: https://reopen.europa.eu/de/

Oder prüfen Sie mit der neuen Funktion der «COVID Certificate»-App, ob Ihr Covid-Zertifikat zum Zeitpunkt der Einreise in Ihr Zielland gültig ist. Nutzen Sie dazu in der Detailansicht Ihres Covid-Zertifikats die Funktion «Gültigkeit bei Reisen». Befolgen Sie die Anweisungen in der App und beachten Sie die Hinweise.

Reisen mit dem Covid-Zertifikat: Einreise in die Schweiz

Der interaktive Travelcheck zeigt Ihnen, welche Einreisebestimmungen auf die individuelle Situation zutreffen. Er berücksichtigt sowohl die Einreisebestimmungen des BAG als auch diejenigen des Staatssekretariats für Migration (SEM).