Aargau
ag.ch
+41 62 835 51 10
Wie erhalte ich ein Covid-Zertifikat und wie verwende ich es?
Die Zertifikatspflicht innerhalb der Schweiz ist seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben. Für Reisetätigkeiten ausserhalb der Schweiz können je nach Massnahmen des entsprechenden Landes weiterhin Covid-Zertifikate benötigt werden, weshalb diese weiterhin ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer. Weiter liegt es in der Kompetenz der Kantone, Massnahmen (wie beispielsweise die Zertifikatspflicht) innerhalb ihres Kantons anzuordnen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.
- Wer darf das Covid-Zertifikat ausstellen?
- Übersicht Kantonswebsites zum Covid-Zertifikat
- Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat, und wie lange ist es gültig?
- Übersicht über Anwendungsfälle, Arten der Ausstellung und Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats
- Wurden Sie in der Schweiz mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet?
- Ich kann mich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen. Wie erhalte ich ein Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
- Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat, wenn ich im Ausland geimpft wurde?
- Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat, wenn ich im Ausland mit einem PCR-Test positiv getestet wurde?
- Wer darf das Covid-Zertifikat überprüfen, und wie funktioniert diese Überprüfung?
- Kann das Covid-Zertifikat erneuert werden?
Wer darf das Covid-Zertifikat ausstellen?
Die Ausstellung von Covid-Zertifikaten ist in allen Kantonen möglich. Detailinformationen finden Sie auf den Webseiten der Kantone.
Das Covid-Zertifikat wird von folgenden Stellen ausgestellt:
- Arztpraxen
- Impfzentren
- Testzentren
- Spitäler
- Laboratorien
- Apotheken
- Kantonale Behörden
Das Covid-Zertifikat wird Ihnen auf Anfrage je nach Kanton automatisiert digital oder direkt nach der Impfung oder dem Antigen-Schnelltest vor Ort ausgestellt.
Informieren Sie sich deshalb über die nachfolgende Kantonsliste, wie Sie Ihr Covid-Zertifikat in Ihrem Kanton erhalten.
Übersicht Kantonswebsites zum Covid-Zertifikat
Weitere Informationen dazu, wie Sie Ihr Covid-Zertifikat beziehen können, finden Sie auf der Website Ihres Kantons.
Appenzell Ausserrhoden
ar.ch
+41 71 353 62 32
Appenzell Innerrhoden
ai.ch
+41 71 788 99 66
Basel-Land
baselland.ch
+41 61 552 25 25
Basel-Stadt
bs.ch
+41 800 463 666
Bern
be.ch
Freiburg
fr.ch
+41 840 261 700
Genf / Genève
ge.ch
+41 800 909 400
Glarus
gl.ch
+41 55 645 67 00
Graubünden
gr.ch
+41 81 257 44 44
Jura
jura.ch
+41 32 420 99 00
Luzern
lu.ch
+41 41 228 64 46
Neuenburg / Neuchâtel
ne.ch
+41 32 889 24 24
Nidwalden
nw.ch
+41 41 618 43 34
Obwalden
ow.ch
+41 41 666 67 99
St.Gallen
sg.ch
+41 58 229 22 33
Schaffhausen
sh.ch
+41 52 632 66 36
Schwyz
sz.ch
+41 41 819 15 00
Solothurn
so.ch
+41 32 627 74 11
Thurgau
tg.ch
+41 58 345 34 40
Tessin
ti.ch
+41 800 128 128
Uri
ur.ch
+41 41 874 34 33
Wallis
vs.ch
+41 58 433 01 01
Waadt
vd.ch
+41 58 715 11 00
Zug
zg.ch
+41 41 531 48 90
Zürich
zh.ch
+41 848 33 66 11
Liste wird laufend aktualisiert.
Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat, und wie lange ist es gültig?
Das Covid-Zertifikat erhalten Sie je nach Anwendungsfall auf unterschiedlichem Weg. Ebenso unterschiedlich ist seine Gültigkeitsdauer. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann sich die Gültigkeitsdauer verändern. Informieren Sie sich laufend auf dieser Seite über die aktuellen Bestimmungen.
Die Zertifikatspflicht innerhalb der Schweiz ist seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben. Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeitsregeln im Ausland, insbesondere die Anerkennung von Impfstoffen und Tests sowie deren Gültigkeitsdauer, sind Sache der einzelnen Staaten und können von den Empfehlungen der EU abweichen. Für Reisen in EU-/EFTA-Länder kann folgende Website einen ersten Überblick über die Bestimmungen der einzelnen EU-Länder bieten: https://reopen.europa.eu/de.
Übersicht über Anwendungsfälle, Arten der Ausstellung und Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats
Vollständig geimpfte Personen
Art der Ausstellung:
Sie erhalten Ihr Covid-Zertifikat je nach Kanton digital als PDF oder vor Ort in Papierform.
Gültigkeitsdauer bzw. Anwendbarkeit in Staaten, die dem «EU Digital COVID Certificate» angeschlossen sind*:
Max. 270 Tage ab Verabreichung der letzten Dosis.
Folgende Ausnahme gilt bei Personen, welche mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden:
Das Zertifikat ist erst ab dem 22. Tag nach Verabreichung der Impfdosis gültig.
Genesene Person
(Erkrankung durch einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest bestätigt)
Art der Ausstellung:
Je nach Kanton wird Ihnen das Covid-Zertifikat teilweise direkt vom Labor ausgestellt, in dem Ihr positives PCR-Testresultat festgestellt wurde.
Falls dies nicht der Fall ist, können Sie das Covid-Zertifikat online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat Covid-Zertifikat beantragen. Der Antrag wird dort in einer sicheren Umgebung erfasst und von der zuständigen kantonalen Behörde bearbeitet. Die Zustellung erfolgt danach entweder elektronisch per E-Mail, in Papierform oder direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Gültigkeitsdauer bzw. Anwendbarkeit in Staaten, die dem «EU Digital COVID Certificate» angeschlossen sind*:
Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat max. 180 Tage.
Für einen positiven Antikörpertest oder Selbsttest erhalten Sie kein Covid-Zertifikat für eine durchgemachte Erkrankung. Besitzen Sie bereits ein Covid-Zertifikat, welches auf einem positiven Antikörpertest beruht? Dieses Zertifikat behält seine bisherige Gültigkeitsdauer. Beachten Sie jedoch, dass dieses Zertifikat im Ausland nicht akzeptiert wird.
Negativ getestete Person
Möchten Sie ein Covid-Zertifikat aufgrund eines negativen Testresultats erhalten? In diesem Fall müssen Sie den Test prinzipiell selber bezahlen. Ausnahmen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Testen.
Art der Ausstellung:
Bei einem negativen PCR-Test wird das Covid-Zertifikat auf Anfrage direkt in die «COVID Certificate»-App ausgeliefert, sofern die Ausstellerin oder der Aussteller diese Dienstleistung anbietet. Sie müssen bereits bei der Probeentnahme angeben, dass Sie ein Covid-Zertifikat erhalten wollen. Auch für einen negativen gepoolten PCR-Test kann ein Covid-Zertifikat ausgestellt werden. Fragen Sie in Ihrem Betrieb nach, wie die Ausstellung bzw. Beantragung eines Covid-Zertifikats im Betrieb läuft. Falls Ihr Betrieb noch keine Zertifikate ausstellen kann, kann sich dieser beim Kanton melden.
Bei einem negativen Antigen-Schnelltest wird das Covid-Zertifikat auf Anfrage durch die Testzentren ausgestellt. Dies kann direkt vor Ort erfolgen oder Sie erhalten das Zertifikat digital per E-Mail oder direkt in die «COVID Certificate»-App ausgeliefert, sofern die Ausstellerin oder der Aussteller diese Dienstleistung anbietet.
Für Selbsttests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.
Gültigkeitsdauer bzw. Anwendbarkeit in Staaten, die dem «EU Digital COVID Certificate» angeschlossen sind*:
PCR-Test: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probe-Entnahme
Antigen-Schnelltest: max. 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probe-Entnahme
Wichtig: Damit Sie nach einem negativen Antigen-Schnelltest ein Covid-Zertifikat erhalten können, muss der Test mit einem Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt worden sein. Reine Nasen-Abstriche sind nicht zulässig.
* Die Gültigkeitsregeln im Ausland, insbesondere die Anerkennung von Impfstoffen und Tests sowie deren Gültigkeitsdauer, sind Sache der einzelnen Staaten und können von den Empfehlungen der EU abweichen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Staaten keine Zertifikate für Genesene ausstellen oder akzeptieren. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die entsprechenden Regeln bei den Behörden Ihres Ziellandes. Aktuell gilt für die EU/EFTA-Staaten bei der Einreise eine einheitliche Gültigkeitsdauer von 270 Tagen für Zertifikate von geimpften Personen. Für die Verwendung des Zertifikats im Inland sowie für dessen Gültigkeit nach einer Auffrischimpfung können andere Fristen gelten.
Wurden Sie in der Schweiz mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet?
Seit dem 2. Mai 2022 können Sie ein Zertifikat für eine Genesung nach einem positiven Antigen-Schnelltest beantragen. Sie erhalten auch rückwirkend ein Covid-Zertifikat, wenn Ihr Test nach dem 1. Oktober 2021 gemacht wurde. Die neu ausgestellten Covid-Zertifikate sind EU-kompatibel und werden somit auch ausserhalb der Schweiz anerkannt.
Haben Sie nach dem 2. Mai 2022 ein positives Antigen-Schnelltestresultat erhalten?
Das Covid-Zertifikat wird Ihnen direkt von der Teststelle ausgestellt, durch die Ihr positives Antigen-Schnelltestresultat festgestellt wurde. Sie können das Covid-Zertifikat beispielsweise direkt in die «COVID Certificate»-App ausliefern lassen.
Falls dies nicht der Fall ist, können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat das Covid-Zertifikat beantragen. Die Zustellung erfolgt danach per Post. Dies kann einige Tage dauern.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung Ihres Covid-Zertifikats über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat? Sie können sich an die folgende Infoline +41 58 463 00 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) wenden.
Haben Sie vor dem 2. Mai 2022 ein positives Antigen-Schnelltestresultat erhalten, aber noch kein Covid-Zertifikat?
Kontaktieren Sie die Teststelle, wo Ihr positives Antigen-Schnelltestresultat festgestellt wurde, damit ein Covid-Zertifikat ausgestellt werden kann. Die Zustellung erfolgt beispielsweise direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Falls die Teststelle kein Covid-Zertifikat ausstellen kann, können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Covid-Zertifikat beantragen. Die Zustellung erfolgt danach per Post. Dies kann einige Tage dauern.
Besitzen Sie bereits ein Covid-Zertifikat, welches auf einem positiven Antigen-Schnelltest beruht und haben es in der «COVID Certificate»-App gespeichert?
Sie finden in der Detailansicht Ihres bestehenden Covid-Zertifikats für Genesene einen Hinweis, dass Sie dafür eine EU-kompatible Version beantragen können. Klicken Sie auf den Hinweis und folgen Sie dem Link, der Sie auf das entsprechende Antragsformular auf der Nationalen Antragsstelle Covid-Zertifikat führt. Ihre Angaben zum Covid-Zertifikat können automatisch übernommen werden. Sie erhalten danach Ihr neues Covid-Zertifikat per Post zugestellt. Dies kann einige Tage dauern. Das neue Covid-Zertifikat müssen Sie danach erneut in die «COVID Certificate»-App hochladen.
Besitzen Sie bereits ein Covid-Zertifikat, welches auf einem positiven Antigen-Schnelltest beruht und haben es als PDF (in Papierform oder digital) aufbewahrt?
Laden Sie die «COVID Certificate»-App auf Ihr Smartphone. Scannen Sie den QR-Code, damit das Covid-Zertifikat in der App verfügbar ist. Folgen Sie nun den Anweisungen gemäss der Frage oben «Besitzen Sie bereits ein Covid-Zertifikat, welches auf einem positiven Antigen-Schnelltest beruht und haben es in der «COVID Certificate»-App gespeichert?».
Alternativ können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Covid-Zertifikat beantragen. Die Zustellung erfolgt danach per Post. Dies kann einige Tage dauern.
Ich kann mich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen. Wie erhalte ich ein Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
Zurzeit werden keine Zertifikate ausgestellt, wenn Sie sich weder impfen noch testen lassen können.
Haben Sie bereits ein solches Zertifikat erhalten? Das Zertifikat behält seine bisherige Gültigkeitsdauer. Beachten Sie jedoch, dass das Zertifikat im Ausland nicht akzeptiert wird.
Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat, wenn ich im Ausland geimpft wurde?
Besitzen Sie bereits ein «EU Digital COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen.
Wenn Sie über kein entsprechendes Zertifikat verfügen, können Sie über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat online ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, sofern Sie im Ausland mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft wurden:
- Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
- Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna)
- Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ oder weitere Lizenzprodukte (AstraZeneca)
- COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
- Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 (Novavax)
- SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP)
- CoronaVac (Sinovac)
- COVAXIN®
Wurden Sie mit dem Impfstoff Sputnik V geimpft? Für diesen und weitere von der WHO nicht anerkannten Impfstoffe kann gegenwärtig kein Covid-Zertifikat ausgestellt werden.
Sie müssen nachweisen können, dass Sie Schweizer/in sind, ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder über einen Aufenthaltstitel verfügen. Das heisst, Sie müssen einer bestimmten Personengruppe angehören. Die Liste dazu finden Sie in der Covid-19-Verordnung Zertifikate. Zudem müssen Sie die im Ausland erhaltene Impfung belegen können.
Wo kann ich das Covid-Zertifikat beantragen?
Wenn Sie mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen oder von Novavax geimpft wurden, können Sie das Covid-Zertifikat online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat beantragen. Der Kanton, in dem Sie wohnhaft sind, wird sich danach um die Ausstellung des Zertifikats kümmern.
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags fünf Tage – im Einzelfall kann sie auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die zuständigen Stellen können zudem via E-Mail weitere Informationen und Unterlagen von Ihnen anfordern, falls sie Zweifel an der Echtheit der eingereichten Unterlagen haben oder Rückfragen bestehen. Sie können ebenfalls Anträge ablehnen, bei denen Zweifel nicht ausgeräumt werden können.
Wenn Sie mit dem Impfstoff von Sinopharm / BIBP, von Sinovac oder mit COVAXIN® geimpft wurden, müssen Sie den Antrag persönlich bei der Ausstellerin/beim Aussteller einreichen, damit die Angaben vor Ort überprüft werden können. Informationen finden Sie auf den kantonalen Webseiten. Sie erhalten Ihr Covid-Zertifikat danach entweder elektronisch per E-Mail oder direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Für Ihren Antrag benötigen Sie mindestens Folgendes:
- Angaben zu Ihrer Staatsbürgerschaft oder zu Ihrem Aufenthaltsstatus in der Schweiz (Bsp. Passkopie/Ausländerausweis)
- Bestätigung der Impfung (Bsp. Impfnachweis mit Angaben zum Inhaber, zu verabreichten Impfstoffen, zur Institution, welche die Impfung durchgeführt hat, Datum der letzten Impfung, Anzahl erhaltener Impfdosen, ev. bestehendes Zertifikat)
- Grund, Dauer und Ort Ihres Aufenthalts in der Schweiz, oder: Wohnsitz- bzw. Aufenthaltsnachweis.
Die nötigen Unterlagen müssen entweder in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden.
Laden Sie zudem die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store oder in der Huawei AppGallery herunter. Ihr Covid-Zertifikat kann auch direkt in die App ausgeliefert werden.
Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat, wenn ich eine Reise in die Schweiz plane (z.B. als Touristin/Tourist)?
Für Touristinnen und Touristen werden in der Schweiz keine Covid-Zertifikate ausgestellt. Für die Einreise in die Schweiz sowie im Inland benötigen Sie kein Covid-Zertifikat.
Kostet die Beantragung des Covid-Zertifikats?
Nein, die Beantragung ist kostenlos.
Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat, wenn ich im Ausland mit einem PCR-Test positiv getestet wurde?
Sie können online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Sie müssen dazu eine behördliche Bestätigung der Aufhebung der Isolation mit Name und Adresse dieser Stelle sowie den Nachweis des positiven PCR-Testresultats vorweisen. Der Nachweis des positiven PCR-Testresultats muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum
- Datum und Uhrzeit der Probeentnahme (darf nicht mehr als 180 Tage zurückliegen)
- Testzentrum oder Institution, wo der Test durchgeführt wurde
- Art des Tests (es gelten nur PCR-Tests)
Sie müssen ausserdem nachweisen können, dass Sie Schweizer/in sind, ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder über einen Aufenthaltstitel verfügen. Das heisst, Sie müssen einer bestimmten Personengruppe angehören. Die Liste dazu finden Sie in der Covid-19-Verordnung Zertifikate.
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zu fünf Tage.
Wer darf das Covid-Zertifikat überprüfen, und wie funktioniert diese Überprüfung?
Die Zertifikatspflicht innerhalb der Schweiz ist seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, Massnahmen (wie beispielsweise die Zertifikatspflicht) innerhalb ihres Kantons anzuordnen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Falls Sie weiterhin Covid-Zertifikate prüfen müssen, halten Sie sich an nachfolgende Informationen.
Die Covid-Zertifikate können mit der Verifizierungs-App namens «COVID Certificate Check» überprüft werden. Diese ist ausschliesslich für Personen und Institutionen notwendig, welche die Covid-Zertifikate überprüfen.
Bei der Überprüfung des Zertifikats wird im Rahmen gesetzlicher Pflichten verlangt, dass sich die Besitzerinnen und Besitzer mit einem Ausweisdokument mit Foto (z. B. ID) ausweisen. So wird sichergestellt, dass der Name im Ausweisdokument mit dem Namen auf dem Covid-Zertifikat übereinstimmt. Zur Überprüfung des Covid-Zertifikats wird der QR-Code entweder auf dem Papier, dem PDF oder in der «COVID Certificate»-App gescannt, um die Echtheit des Zertifikats zu kontrollieren.
Kann das Covid-Zertifikat erneuert werden?
Ihr Covid-Zertifikat wird in keinem zentralen System gespeichert. Es befindet sich ausschliesslich in Ihrem Besitz. Bewahren Sie das Covid-Zertifikat sorgfältig auf und schützen Sie es vor dem Zugriff durch unbefugte Personen. Wir empfehlen Ihnen zudem, das Zertifikat zu kopieren, damit Sie im Verlustfall auf die Kopie zurückgreifen können. Falls Sie das Zertifikat verlieren, müssen Sie es erneut bei der ausgebenden Stelle beantragen.
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann die Gültigkeitsdauer angepasst werden. Die Gültigkeit Ihres Zertifikats wird in diesem Fall automatisch angepasst, es muss kein neues ausgestellt werden.