Rechtliche Grundlagen

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Verbreitung

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Copyright

Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 2011.

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Beschränktes Nutzungsrecht für Dritte

Die im Bereich «Downloads» aufgeschalteten Produkte können reproduziert und verbreitet werden. Die Produkte sind bis auf untenstehende Ausnahmen unverändert zu übernehmen.

Plakate und einzelne Piktogramme, sowie die dazugehörigen Texte, dürfen für eigene Mass-nahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie und den Zielen der Bundesverwaltung (z.Bsp. Umsetzung von betrieblichen Schutzkonzep-ten) adaptiert werden: Der Absender, bspw. mit Unternehmenslogo muss klar erkennbar sein.

Die übrigen auf den Webseiten der Bundesbehörden enthaltenen Informationen (insb. Merk-blätter) dürfen ausschliesslich nach schriftlicher Zustimmung der Urheberrechtsträger perso-nalisiert und mit dem eigenen Unternehmenslogo ergänzt werden. Die Bundesbehörden leh-nen jegliche Verbindung zu diesen Unternehmen ab.

Die Verwendung des Bundeslogos (Wappen und Absender) ist sonst nicht erlaubt. Ausge-schlossen ist die Verwendung der Produkte zu kommerziellen (profiterzielenden), ideologisch und politischen und anderen zweckentfremdeten Zielen. Dies umfasst auch die Promotion nicht evidenzbasierter oder von der Bundesverwaltung nicht empfohlener Massnahmen.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen behält sich die Bundesverwaltung vor, rechtliche Schritte einzuleiten.